DVZ.TRESOR: Ihre Daten und Dokumente beweiswerterhaltend aufbewahrt

Kryptografische Algorithmen, auf denen eine elektronische Signatur basiert, veralten durch den technologischen Fortschritt im Laufe der Zeit (ca. alle 5 Jahre) und werden somit „schwach“. Diese gesetzlichen Fristen in Kombination mit den technologischen Ansprüchen lassen erahnen, dass die Anforderungen der Langzeitspeicherung sowie die der archivgesetzlichen Vorschriften hochkomplexe Ansprüche an die technische Lösung stellen. Unser Cloud-Dienst DVZ.TRESOR garantiert Ihnen eben diese Aufbewahrung elektronischer Dokumente und Daten für die Dauer der gesetzlichen Frist, gemäß der Technischen Richtlinie BSI TR-03125 v. 1.1 (TR-ESOR). Damit ist Ihnen eine erhöhte Rechtssicherheit im Rahmen des erleichterten Anscheinsbeweises nach § 371a Zivilprozessordnung (ZPO) gesichert. Darüber hinaus erreichen Sie mit unserem Service folgende Aufbewahrungsziele:
DVZ.TRESOR: Das kann Ihr persönlicher Langzeitspeicher
DVZ.TRESOR verwaltet Ihre signierten als auch unsignierten Daten und Dokumente (z. B. PDF-Dokumente, De-Mails). Elektronische Signaturen werden dabei einer Gültigkeitsprüfung unterzogen.
Verwenden Sie DVZ.TRESOR für alle Geschäfts- und Verwaltungsprozesse, bei denen Sie aus Gründen der Beweisführung oder Rechenschaftslegung die Echtheit sowie Unversehrtheit der Daten und Dokumente nachweisbar sicherstellen müssen
Über Schnittstellen lässt sich DVZ.TRESOR selbst in komplexe Systemlandschaften einbinden (z. B. De-Mail-/DMS-Infrastruktur).
Mit DVZ.TRESOR wickeln Sie Ihre elektronischen Geschäfts- und Verwaltungsprozesse, z. B. im Rahmen von ersetzendem Scannen gemäß TR-RESISCAN, rechtssicher ab (gemäß §§ 371, 371a, 371b ZPO; SigG, SigV; De-MailG)